Mittwoch, 10. Oktober 2007

Einleitung

Dieser Weblog handelt von den deutschen Verfassungen und ist ein Schulprojekt. Hier erhalten Sie Informationen über die Verfassungen in den jeweiligen Bundesländern.
Erstellt wird und wurde diese Seite von Kim Horst, Sönke Wolter, Jannik Neitzel und Felix Kragh. Wir wünschen Ihnen viel Spaß auf dieser Seite und dass Sie die Informationen vorfinden mögen die Sie suchen.

MFG Sönke, Kim, Jannik und Felix

Die Verfassung von 1919

Die Weimarer Verfassung von 1919

Sie war die erste demokratische Konstruktion Deutschlands und ist auch zum Teil im Grungesetzt zu finden.

Die Verfassung war wie folgt aufgebaut:
"Aufbau der Weimarer Verfassung
• Präambel
• Erster Hauptteil: Aufbau und Aufgaben des Reiches
o Erster Abschnitt: Reich und Länder
o Zweiter Abschnitt: Der Reichstag
o Dritter Abschnitt: Der Reichspräsident und die Reichsregierung
o Vierter Abschnitt: Der Reichsrat
o Fünfter Abschnitt: Die Reichsgesetzgebung
o Sechster Abschnitt: Die Reichsverwaltung
o Siebter Abschnitt: Die Rechtspflege
• Zweiter Hauptteil: Grundrechte und Grundpflichten der Deutschen
o Erster Abschnitt: Die Einzelperson
o Zweiter Abschnitt: Das Gemeinschaftsleben
o Dritter Abschnitt: Religion und Religionsgesellschaften
o Vierter Abschnitt: Bildung und Schule
o Fünfter Abschnitt: Das Wirtschaftsleben
• Übergangs- und Schlussbestimmungen "

Zitat von Wikipedia.org
Quellen: webarchiv.bundestag.de / Wikipedia.org

Deutsche Verfassungen

Es gibt keine Gesamtdeutsche Verfassung ,sondern jedes Bundesland hat eine eigene Verfassung, diese werden Landesverfassungen genannt. In Ost-Deutschland gibt es Soziale Grundrechte die jedoch nicht vor Gericht einklagbar sind.

Weitere Infos findet ihr unter Wikipedia.org

Allgemein versteht man unter der deutschen Verfassung das Grundgesetzt.
Diese findet ihr hier:

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/gg/

Landesverfassung von Schleswig-Holstein

Die Verfassung von Schleswig-Holstein ist seit dem 13.6.1990 in Kraft. Sie umfasst ca.60 Artikel. Sie gliedert sich in 9 Abschnitte, sie lauten wie folgt: "Land und Volk", "der Landtag", "die Landesregierung", "Gesetzgebung", "Initiativen aus dem Volk, Volksbegehren und Volksentscheid", "Rechtsprechung", "die Verwaltung", " das Haushaltswesen", "Übergangs- und Schlussbestimmungen".

Landesverfassung von Bayern

Die Verfassung von Bayern ist in vier Hauptteile gegliedert. Der erste Hauptteil, Aufbau und Aufgaben des Staates, hat neun Artikel. Sie lauten "Die Grundlagen des Bayerischen Staates", "Der Landtag", "Der Senat", "Die Staatsregierung", "Der Verfassungsgerichtshof", "Die Gesetzgebung", "Die Verwaltung", "Die Rechtspflege", "Die Beamten". Der zweite Hauptteil sind die Grundrechte und Grundpflichten. Der dritte Hauptteil, das Geminschaftsleben, hat drei Artikel. Sie lauten "Ehe und Familie", "Bildung und Schule, Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und der kulturellen Überlieferung", "Religion und Religionsgemeinschaft". Der vierte Hauptteil ist Wirtschaft und Arbeit. Er hat vier Artikel. Sie lauten "Die Wirtschaftsordnung", "Das Eigentum", "Die Landwirtschaft", "Die Arbeit".